Identifikationspflicht
Auf Grund des Gesetzes über die Identifizierung im Dienstleistungsbereich (Wwft) sind wir bei bestimmten Beratungstätigkeiten dazu verpflichtet, unsere Mandanten vorab zu identifizieren. Es handelt sich dann z.B. um die Beratung bei dem An- und Verkauf von Liegenschaften, die Errichtung oder Verwaltung von Gesellschaften und deren An- und Verkauf oder aber um die Übernahme von Unternehmen.
Findet das Wwft Anwendung, so werden wir Ihnen zu Beginn unserer Tätigkeiten bitten, uns die für Identifikation erforderlichen Daten zu erteilen. Sind Sie als natürliche Person unser/e Mandant(in), so reicht eine Identifikation an Hand Ihres Reisepasses, Ihres Führerscheins oder einer europäischen Identitätskarte aus. Vertreten Sie als Mandant eine juristische Person, so muss uns ein beglaubigter Original-Auszug aus dem Handelsregister dieser juristischen Person vorliegen.
Allgemeine Bedingungen
Auf all unsere Dienstleistungen finden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie im Nachstehenden herunterladen.