Getroffene Abmachungen gut und klar schriftlich festlegen. Damit können nicht nur nachträgliche Diskussionen über den genauen Vereinbarungsinhalt vermieden werden, sondern es wird Ihnen zugleich den nötigen „Halt“ in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren geboten. Wir sind bestens dafür ausgerüstet, Sie zu beraten und Ihnen bei der Erstellung und Beurteilung von Verträgen behilflich zu sein. Ohne dabei das Verhandlungsklima, in dem die Vereinbarungen getroffen worden sind oder getroffen werden, unberücksichtigt zu lassen, sind wir wie kein anderer in der Lage, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und solide Verträge zu erstellen.

Unsere Dienstleistung fängt nicht nur an und hört auch nicht bei der Erstellung und Auswertung von Verträgen auf. Auch im Vorfeld und während der nachträglichen Betreuung, wie beispielsweise bei Verhandlungen, bei der Erfüllung von Verträgen und deren Beendigung, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Dort, wo nötig können wir und werden wir für Sie in Streitsachen in Bezug auf das Zustandekommen, die Durchführung oder Beendigung von Verträgen (z.B. bei Verhandlungsabbruch, bei Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen oder bei Beendigung von Dauerverträgen) vor Gericht gehen.

Besondere Spezialkenntnisse finden Sie bei uns in den nachstehenden Bereichen:

  • Kauf-/Verkaufverträge in Bezug auf bewegliche und unbewegliche Sachen
  • Miet-/Vermietungsverträge für unternehmens- und bürobezogene Räumlichkeiten
  • Vertriebs-, Franchise- und Vertretungsverträge
  • Automatisierungsverträge
  • Kooperations- bzw. Gesellschaftsverträge, wie die OHG, die KG, die GbR und die „neuen“ Personengesellschaften
  • Internationale Verträge, wofür wir uns ein solides Netzwerk an Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zur Verfügung steht