Auch im Bereich des Immobilienrechts verfügen wir über Spezialwissen, das durch langjährige Beratungs- und Prozesserfahrungen und eine kontinuierliche Ausbildung gesammelt worden ist. Wir können denn auch auf sachkundige Weise mit Ratschlägen aufwarten und für Sie vor Gericht gehen, wenn dies erforderlich ist. So zum Beispiel:
- bei dem An- und Verkauf von Liegenschaften, darunter auch die Erstellung und Auswertung von Verträgen und Verfahren in Bezug auf die Übergabe und die Beschlagnahme einer unbeweglichen Sache
- bei Miete und Vermietung von namentlich Unternehmens- und Büroräumen, darunter die Erstellung von Verträgen und die Einleitung von Verfahren in Bezug auf Mietpreisanpassung, Mängelregelung und Räumung bzw. Räumungsschutz
- dingliche Rechte, wie z.B. Hypothek und Servitute
- (privatrechtliches) Baurecht, darunter Werkverträge
- Angelegenheiten in Bezug auf die Vergabe
- Projektentwicklung, darunter privat-öffentliche Verträge
- gerichtliche und schiedsrichterliche Verfahren in Bezug auf Liegenschaften